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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen für Vermietungen und Gruppenreisen


1. Anmeldung und Bestätigung

Mit der Anmeldung bietet uns der Kunde den Abschluss eines Reiseververtrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vetragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er ausdrücklich eine entsprechende gesonderte Erklärung abgegeben hat.


2. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen aus den zugesandten Unterlagen und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben derBuchungsbestätigung. Sonderwünsche oder mündliche Vereinbarungen werden erst durch die ausdrückliche Bestätigung von CAPOVITA wirksam.
CAPOVITA s.r.l. Italien behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die CAPOVITA s.r.l. Italien den Reisenden rechtzeitig informiert.


3. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen einzelner Leistungen in Abweichung von vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von CAPOVITA s.r.l. Italien nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Ferien nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die Leistungen mit Mängeln behaftet sind. CAPOVITA s.r.l. Italien wird den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Es bleibt vorbehalten, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall einer Änderung der für den Ferienaufenthalt geltenden Wechselkurse (nicht für die Länder, die den Euro als Währungseinheit eingeführt haben) in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung auf den Gesamtpreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird CAPOVITA s.r.l. Italien den Reisenden unverzüglich davon in Kenntniss setzen. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig. Bei Preiserhöungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Vertragsleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder statt dessen die Vermittlung eines gleichwertigen Objektes zu verlangen, sofern CAPOVITA s.r.l. Italien in der Lage ist, dem Reisenden ein solches ohne Mehrpreis anzubieten. Der Reisende muss die Rechte unverzüglich nach der Benachrichtigung gegenüber CAPOVITA s.r.l. Italien geltend machen.


4. Nebenkosten

Nebenkosten sind - sofern nicht anders vermerkt - im Reisepreis inbegriffen. Verbrauchskosten und eventuelle zusätzliche Dienstleistungen werden je nach Inanspruchnahme vor Ort an CAPOVITA s.r.l. Italien. bezahlt.


5. Zahlungen

Für Buchungen von Ferienobjekten und damit verbundenen Gruppenreisen zahlt der Reisende an CAPOVITA s.r.l. Italien eine Anzahlung von 25% des Reisepreises. Die Restzahlung muss spätestens 30 Tage vor Beginn der Reise geleistet werden.
Der Kunde erhält die Reisebestätigung sobald CAPOVITA s.r.l. Italien die Gesamtzahlung erhalten hat. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Beginn der Reise getätigt werden, muss der Reisende sofort den gesamten Reisepreis bezahlen.


6. Zeitpunkt der An- und Abreise

Sofern nicht anders vermerkt wird, muss der Reisende die Ankunfts- und Abreisezeiten einhalten: Anreisetag 17.00 - 20.00 Uhr. Abreisetag 08.00 - 10.00 Uhr. Jede Änderung des Datums und /oder der Uhrzeit muss CAPOVITA s.r.l. Italien mindestens 3 Tage vorher mitgeteilt werden und von CAPOVITA s.r.l. Italien bewilligt werden.
Im Fall einer unvorhersehbaren Verspätung am Ankunftstag ist der Reisende gehalten, CAPOVITA s.r.l. Italien unter Telefon 0039-0577-746083 anzurufen.
Falls CAPOVITA nicht erreichbar ist und Ihr die Verspätung nicht mitgeteilt werden kann, falls die Verspätung vorher nicht angekündigt wurde oder falls CAPOVITA eine verspätete Anreise nicht akzeptieren kann, muss der Reissende auf eigene Rechnung die Übernachtungsspesen in einem Hotel vornehmen. Wird CAPOVITA zu einer unvorhergesehenen Fahrt veranlasst, oder ist gezwungen, über die vorgesehenen Ankunftszeit hinaus auf die Reisenden zu warten, kann er vom reisenden Kostenerstattung verlangen.


7. Kaution

Bei Vermietung eines Objektes wird eine Kaution verlangt.
Der Reisende muss bei Schlüsselübergabe die Kaution in bar gemäss der Beschreibung bei CAPOVITA oder dessen beauftragten Vertreter hinterlegen. Diese Kaution wird am Abfahrtstag abzüglich evtl. entstandener Schäden im Haus und evtl. Nebenkosten, die nicht im Reisepreis inbegriffen sind, zurückerstattet. CAPOVITA oder sein beauftragter Stellvertreter ist berechtigt, dem Reisenden, der die Kaution nicht hinterlegt, den Zutritt zum Mietobjekt zu verwehren. Bei einer vorzeitigen Abreise des Reisenden ist CAPOVITA oder dessen beauftragter Vertreter berechtigt, die Kaution (abzüglich evtl. Schäden und zusätzl. Ausgaben) erst nach Kontrolle der Unterkunft und innerhalb eines Monats nach Abreise per Post zurückerstatten.


8. Äussere Instandhaltung

Falls notwendig, hat CAPOVITA oder von ihm beauftragte Personen-Zutrittsrecht, um unerlässliche Instandhaltungsarbeiten (Garten, Schwimmbad,...etc..) durchzuführen.


9. Beschränkungen der Haftung

Die vertragliche Haftung von CAPOVITA s.r.l. Italien für Nicht-Körper-Schäden ist auf den dreiffachen Reisepreis beschränkt:
  1. soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
  2. soweit CAPOVITA s.r.l. Italien für einen Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt 4090.00 EUR. Liegt der Reisepreis über 1363.00 EUR ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.


10. Rücktritt und Kündigung durch CAPOVITA Italien

CAPOVITA Italien kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der reisende den Ferienaufenthalt ungeachtet einer Abmahnung durch CAPOVITA Italien nachhaltig stört oder er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt CAPOVITA Italien, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich den Wert der ersparten Aufwendungen sowie die Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschliesslich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.


11. Aufhebung des Vertrages wegen aussergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Bei Kündigung durch CAPOVITA Italien ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn CAPOVITA Italien in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Wird die Reise abgesagt, so erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.


12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber CAPOVITA Italien Geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem CAPOVITA italien die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.


13. Sonstig Bestimmungen und Hinweise

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertages unwirksam sein, unwirksam werden oder eine nicht beabsichtigte Regelungslücke aufweisen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


14. Weitere Bestimmungen

Der Vertrag wird durch die obenstehenden Bestimmungen und durch die gesetzesvertretende Verordnung Nr. 111 vom 17. März 1995, durch die EG-Richtlinie 90/134, durch die einschlägigen internationalen Konventionen, insbesondere durch die mit dem Gesetz Nr. 1084 vom 29. Dezember 1977 ratifizierte Brüsseler Konvention vom 20. April 1970, durch die mit dem Gesetz Nr. 41 vom 19. Mai 1932 ratifizierte Warschauer Konvention vom 12. Oktober 1929 über den internationalen Flugverkehr und durch die mit dem Gesetz Nr. 806 vom 2. März 1963 ratifizierte Berner Konvention vom 25. Februar 1981 über den Eisenbahnverkehr geregelt, soweit diese Konventionen auf die Dienstleistungen, die Gegenstand des Pauschalpaketes sind, angewendet werden können. Weiteres wird dieser Vertrag durch die Klauseln, die in den dem Verbraucher ausgehändigten Reiseunterlagen angeführt sind, sowie durch alle weiteren in Broschüren, Prospekten, Katalogen und den anderen der Vertragspartei zur Verfügung gestellten Unterlagen enthaltenen Bedingungen sowie durch die einschlägigen Bestimmungen des Ital. ZGB und durch andere inländische Rechtsvorschriften geregelt, soweit diese nicht durch die Bestimmungen diese Vertrages aufgehoben werden.


15. Gerichtsstand

Für aus diesem Vertrag entstehende Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Siena / Italien vereinbart


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